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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 31.08.1992

6 U 69/92

Normen:
VerbrKrG § 7 Abs. 2

Fundstellen:
DRsp I(130)350e
NJW 1992, 3245
NJW 1993, 752

e. »Die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag vom 29.7.1991 ist nicht, wie es § 7 Abs. 2 VerbrKrG verlangt, »drucktechnisch deutlich gestaltet«. Der Gesetzgeber hat die notwendige äußere Form der Widerrufsbelehrung [...]
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