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OLG München - Entscheidung vom 13.07.1992

12 WF 842/92

Normen:
ZPO § 269 Abs. 3 S. 2, § 91

Fundstellen:
FamRZ 1992, 1449

Die sofortige Beschwerde der Klägerin ist zulässig (§§ 269 Abs. 3 Satz 5, 567 , 569, 577 ZPO ) und zum Teil begründet. Das Familiengericht hat zu Unrecht für die Kostenentscheidung allein § 269 ZPO herangezogen. Die [...]
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