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OLG München - Entscheidung vom 26.06.1992

21 U 2229/92

Normen:
ZPO § 286

Fundstellen:
DRsp IV(413)226Nr. 5b
DRsp IV(413)230Nr.6c
NJW 1994, 527

Steht ein Sachverhalt fest, der nach der Lebenserfahrung auf einen bestimmten Geschehensablauf hinweist, so ist dieser regelmäßige Verlauf, wenn der Fall das Gepräge des Üblichen und Typischen trägt, als erwiesen [...]
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