c. »Der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag ist sittenwidrig und daher nichtig (§ 138 BGB ). Das Verhältnis von Werbung und Programm wird ... bestimmt durch die Grundsätze der klaren Erkennbarkeit der Werbung, [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!