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OLG München - Entscheidung vom 22.05.1992

10 U 1810/92

Normen:
BGB §§ 249 251 Abs. 2

Fundstellen:
ES Kfz-Schaden D-1/45
VRS 85, 1
r+s 1993, 140

Für den 2-wöchigen Ausfall des Taxis waren Mietwagenkosten in Höhe von 9104,- DM angefallen; der Verdienstausfall hätte maximal 2240,- DM betragen; zum Unfallzeitpunkt liefen beim Kl. elf Taxen, die er mit 12 [...]
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