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OLG München - Entscheidung vom 16.01.1992

1 U 3347/91

Normen:
BGB § 839
GG Art. 34

Fundstellen:
BRS 53 Nr. 81
DRsp I(147)278a
NJW 1993, 271
NVwZ 1992, 1125

a. »Der Senat bejaht dem Grunde nach eine Haftung der Bekl. gem. § 839 BGB , Art. 34 GG , weil die Bekl. gegen die ihr auch dem Kl. gegenüber obliegende Amtspflicht, eine ausreichend dimensionierte Kanalisation zu [...]
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