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BVerfG - Entscheidung vom 07.04.1992

1 BvL 19/91

Normen:
BGB § 1671 Abs. 4 Satz 1
BRAGO § 7 Abs. 2, Abs. 3
BVerfGG § 24 § 80 Abs. 2
GG Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 Art. 100 Abs. 1
GKG (1975) § 12 Abs. 2 Satz 1, Satz 3 Halbsatz 2 § 19a
GKG (2004) § 46 § 48 Abs. 2 Satz 1, Satz 3 Halbsatz 2 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)
RVG § 16 Nr. 4, Nr. 5 § 22 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG)
ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1 § 623

Fundstellen:
BVerfGE 86, 52
FamRZ 1992, 781
FuR 1992, 231
JurBüro 1993, 109
NJW 1992, 2411
Rpfleger 1992, 452

A. Das Verfahren betrifft die Regelung über den Streitwert für das Sorgerechtsverfahren als Scheidungsfolgesache. I. Nach der durch das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts - 1. EheRG - vom 14. Juni 1976 [...]
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