Entscheidung
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Besetzung einer Großen Strafkammer mit einem blinden Richter als Vorsitzenden
BVerfG (2 BvR 347/91)Datum: 10.01.1992
Fundstelle: MDR 1992, 595; NJW 1992, 2075; NStZ 1992, 246
Auszug:
I. Der Beschwerdeführer wurde wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Den Vorsitz in der Berufungshauptverhandlung, in der auch Zeugen vernommen wurden, führte [...]
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