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BVerfG - Entscheidung vom 29.10.1992

1 BvR 1962/91

Normen:
BGB § 1587a Abs. 2 Nr 1 § 1587c Nr. 1
BVerfGG § 93b Abs. 2 Satz 1
GG Art. 3 Abs. 2 Art. 6 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Art. 33 Abs. 5
VAHRG § 10a

Fundstellen:
DRsp I(166)266c-d
EzFamR aktuell 1993, 34
EzFamR BGB § 1587c Nr. 24
FamRZ 1993, 405
FuR 1993, 154
NJW 1993, 1059
NVwZ 1993, 467
ZBR 1993, 61

I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Nichtanwendung der Härteklausel im Versorgungsausgleich. 1. a) Die 1968 geschlossene Ehe der Beschwerdeführerin, aus der zwei Kinder hervorgingen, wurde nach Abtrennung des [...]
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