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BVerfG - Entscheidung vom 29.10.1992

2 BvR 721/92

Normen:
BtMG § 13 Abs. 1 § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6a
GG Art. 103 Abs. 2

Die angegriffenen Entscheidungen sind von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden. Die Regelung des § 13 Abs. 1 BtMG in der Fassung vom 28. Juli 1981 (BGBl. I S. 681) entspricht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. [...]
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