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BVerfG - Entscheidung vom 08.01.1992

2 BvL 9/88

Normen:
BeamtBVG § 46 Abs. 2
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 Art. 33 Abs. 5
RVO § 636 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 § 637 Abs. 1

Fundstellen:
BVerfGE 85, 176
DÖD 1992, 91
DVBl 1992, 362
NJW 1992, 1091
NVwZ 1992, 463
PersV 1992, 362
ZBR 1992, 150
ZTR 1992, 175

A. Die Vorlage betrifft die Frage, ob die in § 46 Abs. 2 BeamtVG vorgenommene Begrenzung der Ansprüche eines bei einem Dienstunfall verletzten Beamten auf die gegen den eigenen Dienstherrn gegebenen Ansprüche auf [...]
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