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BVerfG - Entscheidung vom 22.10.1992

2 BvR 1188/87

Normen:
BV (Verfassung des Freistaates Bayern) Art. 68 Abs. 2 Art. 86 Abs. 1 Satz 2
BVerfGG § 90 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1
GG Art. 70 Art. 72 Abs. 1 Art. 101 Abs. 1 Satz 2
VfGHG (Gesetz über den Verfassungsgerichtshof) Bayern Art. 3 Abs. 2

Fundstellen:
BayVBl 1993, 145
NJW 1994, 378
NVwZ 1993, 1080

Die Rügen, mit denen die Beschwerdeführer eine Verletzung ihres Rechtes auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ) dartun, sind unzulässig. 1. a) Wegen der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde sind [...]
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