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BVerfG - Entscheidung vom 07.04.1992

2 BvR 293/92

Normen:
BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
GG Art. 103 Abs. 1
ZPO § 128 Abs. 3 § 513 Abs. 2

Fundstellen:
BRAK-Mitt 1993, 64
NJW 1993, 255

Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht unter dem Gesichtspunkt ihrer Subsidiarität entgegen, daß der Beschwerdeführer den Rechtsweg vor Anrufung des Bundesverfassungsgerichts nicht erschöpft hat (§ 90 Abs. 2 [...]
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