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BVerfG - Entscheidung vom 22.01.1992

2 BvR 40/92

Normen:
ArbGG § 79
BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
FGO § 115 Abs. 3 § 132 § 134
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
SGG § 179 Abs. 1
VwGO § 153
ZPO § 578 § 579 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
BB 1992, 252
HFR 1992, 562
Information StW 1992, 167
NJW 1992, 1030
NVwZ 1992, 465
SGb 1992, 256

1. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, denn ihr steht der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegen. Danach muß ein Beschwerdeführer die [...]
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