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BVerfG - Entscheidung vom 17.11.1992

1 BvR 162/89

Normen:
BGB § 242 § 611
GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 Art. 103 Abs. 1

Fundstellen:
ArztR 1993, 43
MedR 1993, 232

1. Die Verfassungsbeschwerde ist nur teilweise zulässig. Nach § 92 BVerfGG muß sich aus dem Sachvortrag des Beschwerdeführers mit hinreichender Deutlichkeit ergeben, daß die Verletzung des Grundrechtes oder [...]
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