Entscheidung
Versuchsstrafrbarkeit bei unechtem Unterlassungsdelikt - Strafzumessung bei Vollrausch
BGH (5 StR 379/92)Datum: 22.09.1992
Fundstelle: BGHSt 38, 356; DRsp III(310)223a; HRSt StGB § 13 Nr. 1; MDR 1992, 1162; NJW 1992, 3309; NStZ 1993, 32; StV 1993, 24
Auszug:
Das Schwurgericht hat den Angekl. H wegen fahrlässigen Vollrausches zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und den Angekl. R wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe [...]
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