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BGH - Entscheidung vom 28.04.1992

VI ZR 314/91

Normen:
BGB § 823, § 833 S. 2

Fundstellen:
BGHR BGB § 831 Abs. 1 Tierpfleger 1
BGHR BGB § 833 Satz 2 Sorgfaltspflichten 2
DRsp I(146)83a-b
LM H. 11/92 § 833 BGB Nr. 22
MDR 1993, 28
NJW-RR 1992, 981
VRS 87, 274
VersR 1992, 844

a. »An die Führung des Entlastungsbeweises [i. S. von § 833 Satz 2 BGB] sind strenge Anforderungen zu stellen, sowohl was die ordnungsgemäße Verwahrung als auch die Beaufsichtigung der Tiere angeht. Der Tierhalter ist [...]
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