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Entscheidung

Mögliche - dem Bestimmtheitsgrundsatz genügende - Sicherungsübereignung einer Sachgesamtheit (hier: Bücher), die teils in einem besonderen Raum, teils mit nicht übereigneten, besonders gekennzeichneten Gegenständen gelagert wird, bei eindeutiger Vereinbarung des Standortes bzw. der Kennzeichnungsart.

BGH (II ZR 11/91)

Datum: 13.01.1992

Fundstelle: BGHR BGB § 930 Sicherungsübereignung 2; BGHR BGB § 930 Sicherungsübereignung 3; DB 1992, 884; DRsp I(150)317d; EWiR § 930 BGB 1/92, 349; JuS 1992, 696; KTS 1992, 263; MDR 1992, 448; NJW 1992, 1161; WM 1992, 398; ZIP 1992, 393

Auszug:
Die Kl. hatte für Verbindlichkeiten der Firma ihres Ehemannes (Kunst- und Buchhandel, Auktionshaus) Bürgschafts- bzw. Mithaftungserklärungen abgegeben. Zur Sicherung ihrer Rückgriffsansprüche übertrug die Firma [...]