Entscheidung
Ausnutzung einer dem fließenden Verkehr eigentümlichen Gefahrenlage bei räuberischen Angriff auf Kraftfahrer
BGH (5 StR 618/91)Datum: 14.01.1992
Fundstelle: BGHSt 38, 196; DRsp III(336)283c; DRsp III(336)288Nr. 4a; JR 1992, 514; JuS 1992, 617; MDR 1992, 603; NJW 1992, 989; NStZ 1992, 279; NZV 1992, 493
Auszug:
Der Angekl. entwich aus der Strafhaft in der JVA Berlin-Tegel. Er wußte, daß er von Justizvollzugsbediensteten verfolgt wurde, und rechnete mit deren Schußwaffengebrauch. In Sichtweite seiner Verfolger faßte er den [...]
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