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BVerfG - Entscheidung vom 29.05.1991

1 BvR 1383/90

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1

Fundstellen:
BVerfGE 84, 188
DRsp V(510)155a
EuGRZ 1991, 379
NJW 1991, 2823
NVwZ 1991, 1173
SGb 1992, 309

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich dagegen, daß in einem Zivilprozeß eine Forderung als nicht ausreichend substantiiert erachtet worden ist. I. 1. Die Beschwerdeführer hatten ein Grundstück mit Haus und Garten [...]
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