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BGH - Entscheidung vom 13.12.1991

LwZR 2/91

Normen:
GVG § 119 Abs. 1 Nr. 3, § 122
LwVG § 2
ZPO §§ 295, 549 Abs. 2, § 529 Abs. 2

Fundstellen:
BGHR GVG § 119 Abs. 1 Nr. 3 Landwirtschaftssache 1
BGHR LwVG § 2 Landgerichtsurteil 1
BGHR ZPO § 295 Rechtsmittelzuständigkeit 1
BGHR ZPO § 529 Abs. 2 Landwirtschaftssache 1
BGHR ZPO § 549 Abs. 2 Funktionelle Zuständigkeit 1
LM H. 8/92 § 119 GVG Nr. 34
MDR 1992, 610
NJW-RR 1992, 1152
RdL 1992, 44
WM 1992, 841

Die Klägerin war Pächterin des landwirtschaftlichen Anwesens Gut W. Der mehrfach verlängerte Pachtvertrag lief zunächst bis 30. Juni 1992. Mit notariellem Vertrag vom 10. Januar 1983 kaufte der Beklagte das Anwesen von [...]
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