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BGH - Entscheidung vom 22.11.1991

V ZR 215/90

Normen:
BGB § 459, § 463

Fundstellen:
DRsp I(130)342e
NJW-RR 1992, 333

e. »Die Erklärung des Bekl. im Kaufvertrag, ihm seien verdeckte Mängel nicht bekannt, stellt ... keine Zusicherung dar, solche Mängel seien nicht vorhanden. ... Nach den getroffenen Feststellungen, die Kellerwände [...]
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