Entscheidung
Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine Verrechnungsstelle
BGH (VIII ZR 296/90)Datum: 10.07.1991
Fundstelle: BB 1991, 1737; BGHR BGB § 134 Arzthonorar 1; BGHR BGB § 398 Arzthonorar 1; BGHR StGB § 203 Abs. 1 Nr. 1 Schweigepflicht 1; CR 1992, 21; DRsp I(111)186a-b; EWiR § 138 BGB 11/91, 959; JuS 1992, 153; MDR 1991, 1035; NJW 1991, 2955
Auszug:
Die Klägerin verlangt von den Beklagten als Gesamtschuldnern aus abgetretenem Recht das Honorar für eine zahnärztliche Behandlung der Beklagten zu 1 in Höhe von 9.020,84 DM. Sie macht geltend, sie habe den [...]
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