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BGH - Entscheidung vom 17.06.1991

II ZR 261/89

Normen:
BGB § 714

Fundstellen:
DRsp I(138)658a
NJW-RR 1991, 1441
WM 1991, 1753

»Im Falle des Interessenwiderstreits ist der Geschäftsführer, dessen Vertretungsmacht entfällt, nicht berechtigt, die Gesamthand zu vertreten. Im Schrifttum wird die Auffassung geäußert, daß dann ein Gesamthandeln der [...]
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