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BGH - Entscheidung vom 14.03.1991

VII ZR 342/89

Normen:
BGB § 276, § 631

Fundstellen:
BB 1991, 933
BGHR BGB vor § 1 Aufklärungspflicht 43
BGHR BGB vor § 1 Vertrauensschaden 5
BGHZ 114, 87
BauR 1991, 478
DRsp I(125)367a
EWiR § 276 BGB 5/91, 871
NJW 1991, 1819
NJW-RR 1991, 1044
WM 1991, 1086
ZfBR 1991, 152
ZfBR 1996, 260, 316

Die Klägerin ist eine gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft des Landes Berlin. Der Beklagte zu 2 (künftig: B.) vermittelte 1981 der Beklagten zu 1 (künftig: Beklagte), einem in A. ansässigem Großbauunternehmen, den [...]
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