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BGH - Entscheidung vom 15.10.1991

XI ZR 192/90

Normen:
AGBG § 9, § 13

Fundstellen:
BB 1991, 2394
BGHR AGBG § 13 Abs. 1 Transparenzgebot 1
BGHR AGBG § 13 Abs. 1 Verwenden 4
BGHR AGBG § 13 Abs. 1 Wiederholungsgefahr 1
BGHR AGBG § 9 Transparenzgebot 6
BGHZ 116, 1
DB 1992, 420
DRsp I(120)188b-c
EWiR § 13 AGBG 2/91, 1145
JZ 1992, 640
MDR 1992, 24
NJW 1992, 179
WM 1991, 1944
ZIP 1991, 1474

Die Klägerin ist ein eingetragener Verein, der nach seiner Satzung Verbraucherinteressen vertritt. Die Beklagte - eine Hypothekenbank - verwendete bis Mai 1987 bei Abschluß von Darlehensverträgen folgende [...]
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