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BGH - Entscheidung vom 02.10.1991

IV ZR 249/90

Normen:
VVG § 40 Abs. 2 Satz 1

Fundstellen:
BGHZ 111, 347
DRsp II(227)151c
MDR 1991, 1137
NJW 1992, 107
VersR 1991, 1277

Die Klägerin verlangt von dem Beklagten Zahlung von Prämien für eine Lebensversicherung, der die Allgemeinen Bedingungen für die kapitalbildende Lebensversicherung (ALB) zugrunde liegen. Der Beklagte ist Eigentümer [...]
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