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BGH - Entscheidung vom 03.07.1991

VIII ZR 201/90

Normen:
AbzG §§ 1b, § 1c Nr. 3
BGB § 139

Fundstellen:
BB 1991, 1961
BGHR AbzG § 1b Abs. 1 Widerruf 3
BGHR AbzG § 1b Abs. 1 Widerrufserklärung 2
BGHR AbzG § 1b Abs. 1 Widerrufserklärung 3
BGHR AbzG § 1c Nr. 3 Getränkebezugsverpflichtung 2
BGHR BGB § 139 Folgeverträge 2
DRsp I(130)332c-e
EWiR § 1c AbzG 2/91, 833
MDR 1992, 25
NJW 1991, 2903
WM 1991, 1675
ZIP 1991, 1011

Die Kläger sind Eigentümer eines Grundstücks in O., auf dem sie die Speisegaststätte 'B. ' betreiben. Die Voreigentümer, die Eheleute Z., hatten mit der beklagten Brauerei am 14. Juli 1978 einen Darlehens- und [...]
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