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BGH - Entscheidung vom 15.05.1991

VIII ZR 123/90

Normen:
BGB § 675, § 276

Fundstellen:
BB 1991, 2032
BGHR AGBG § 9 Abs. 1 Bautreuhandvertrag 2
BGHR AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1 Bautreuhandvertrag 1
BGHR AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1 Bautreuhandvertrag 2
BGHR BGB § 157 Bauherrenmodell 1
BGHR BGB § 249 Schaden 2
BGHR BGB § 254 Abs. 1 Bautreuhandvertrag 1
BGHR BGB § 675 Bautreuhandvertrag 9
DB 1991, 2075
DRsp I(138)640a-b
NJW-RR 1991, 1120
WM 1991, 1266
ZfBR 1991, 201
ZfBR 1996, 261, 317

Die Beklagte war Treuhänderin für das im Bauherrenmodell abgewickelte Bauvorhaben 'M. straße 70' in München, an dem sich der Kläger als Bauherr beteiligte. Zweck dieses Bauvorhabens war die Errichtung eines [...]
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