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BGH - Entscheidung vom 10.07.1991

XII ZR 105/90

Normen:
BGB § 558 Abs.2

Fundstellen:
BGHR BGB § 326 Abs. 1 Miete 1
BGHR BGB § 326 Schönheitsreparatur 2
BGHR BGB § 558 Abs. 2 Zurückerhalten 4
DRsp I(133)475b
DRsp-ROM Nr. 1993/1098
MDR 1992, 159
NJ 1992, 32
NJW 1991, 2416
NJW-RR 1991, 1353
WM 1991, 1884
WuM 1991, 550
ZMR 1991, 420

Der Beklagte und seine inzwischen von ihm geschiedene Ehefrau mieteten mit schriftlichem Vertrag vom 4./10. November 1980 ab 1. Januar 1981 Gewerberäume zum Betrieb eines Altenheims im Hause des - im Lauf des [...]
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