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BGH - Entscheidung vom 11.11.1991

II ZR 256/90

Normen:
EinigungsV Anl.I, Kap.III, Sachgeb.A, Abschn.III Nr.28
ZPO § 519 b, § 547

Fundstellen:
AnwBl 1992, 139
BB 1992, 524 (Ls)
BGHR EinigV Anl. I Kap. III Sachgeb. A Abschn. III Nr. 28 lit. i, Revision 5
BGHR ZPO § 547 Beschwerde, sofortige 1
DtZ 1992, 50
MDR 1992, 72
VersR 1992, 379
WM 1992, 119
ZIP 1991, 1630

I. Durch Urteil des Kreisgerichts Schwerin-Land vom 14. Juni 1990 sind die Beklagten zur Herausgabe von Hausratsgegenständen im Wert von 14.550,- (DDR)-Mark sowie zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 2.800,-- [...]
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