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BGH - Entscheidung vom 25.10.1991

V ZR 225/90

Normen:
BGB § 434

Fundstellen:
DNotZ 1992, 655
DRsp I(130)348d
NJW-RR 1992, 201
WM 1991, 2166

d. »Fehl geht die Vorstellung des BerGer, das Fortbestehen des Mietverhältnisses über den 31.12.1988 hinaus stelle einen Sachmangel dar, der einen Wandlungsanspruch (§§ 459 , 462 BGB ) auslösen könnte. Das Bestehen [...]
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