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BGH - Entscheidung vom 05.11.1991

XI ZR 246/90

Normen:
AGBG § 9, § 13

Fundstellen:
BB 1991, 2468
BGHR AGBG § 13 Abs. 1 Transparenzgebot 2
BGHR AGBG § 9 Transparenzgebot 7
DRsp I(120)188d
EWiR § 13 AGBG 1/92, 3
JZ 1992, 642
MDR 1992, 368
NJW 1992, 180
WM 1991, 2055
ZIP 1991, 1566

Die Klägerin ist ein eingetragener Verein, der nach seiner Satzung Verbraucherinteressen vertritt. Die Beklagte, eine Landesbausparkasse, verwendet in § 6 Abs. 2 ihrer Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) [...]
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