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BGH - Entscheidung vom 05.12.1991

I ZR 11/90

Normen:
HeilpraktG § 1 Abs.1, Abs. 2
UWG § 13 Abs.1 Nr.2

Fundstellen:
BGHR HeilprG § 1 Erlaubnispflicht 1
BGHR UWG § 13 Abs. 2 Nr. 1 Prozeßführungsbefugnis 2
GRUR 1992, 175
LM H. 5/92 HeilpraktikerG Nr. 7
MDR 1992, 1047
NJW-RR 1992, 430
VersR 1992, 510
wrp 1992, 307

Der Kläger zu 1 nimmt für sich in Anspruch, ein Zusammenschluß mehrerer kooperierender Heilpraktikerverbände zu sein. Der Kläger zu 2, ein Zusammenschluß von Heilpraktikern in Vereinsform, der dem Kläger zu 1 als [...]
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