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BGH - Entscheidung vom 13.03.1991

IV ZR 52/90

Normen:
BGB § 2311 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 2311 Abs. 1 Satz 1 Verkehrswert 1
BGHR ZPO § 239 Abs. 1 Miterbe 1
DRsp I(174)260b
NJW-RR 1991, 900
WM 1991, 1352

b. »Das Pflichtteilsrecht gewährleistet dem Pflichtteilsberechtigten einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte des Wertes seines gesetzl. Erbteils (§ 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB ). Für die Bemessung des Anspruchs stellt § 2311 [...]
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