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BGH - Entscheidung vom 11.07.1991

VII ZR 315/90

Normen:
BGB § 249

Fundstellen:
BauR 1991, 745
DRsp I(123)356d
NJW-RR 1991, 1428
VersR 1991, 1254
WM 1991, 1773
ZfBR 1992, 222

d. »Es liegt im Rahmen allgemeiner Erfahrung, daß der durch einen Planungsfehler geschädigte Bauherr zur Klärung der Verantwortlichkeiten ein Beweissicherungsverfahren betreibt und daß er sodann den in diesem Verfahren [...]
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