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BGH - Entscheidung vom 06.03.1991

IV ZR 53/90

Normen:
BGB § 652
BeurkG § 6 Abs. 2, § 13 Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 652 Abs. 1 Satz 1 Beurkundung 1
BGHR BGB § 652 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 1
BGHR BeurkG § 6 Abs. 2 Maklervertrag 1
DB 1991, 1514
NJW-RR 1991, 820
VersR 1991, 690
WM 1991, 1129

Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung von Maklerprovision. Der Kläger bemühte sich als Immobilienmakler im Auftrage der Eigentümerin, der P. E. GmbH ( PEG ), um die Verwertung eines [...]
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