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BGH - Entscheidung vom 11.12.1991

XII ZR 269/90

Normen:
BGB § 558 Abs. 1, § 823

Fundstellen:
BB 1992, 945
BGHR BGB § 558 Abs. 1 Konkurrenz 1
BGHZ 116, 293
CR 1992, 553
DAR 1992, 147
DB 1992, 470
DRsp I(133)466b
EWiR § 558 BGB 1/92, 657
MDR 1992, 448
NJW 1992, 1820
VRS 83, 14
WM 1992, 800
WuM 1992, 127
ZIP 1992, 184
ZMR 1992, 138

Der Beklagte mietete am 11. März 1988 von der S-GmbH einen Lkw, wobei nach einer auf dem Vertragsformular vorgedruckten Klausel seine Haftung für Unfallschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt war. Das [...]
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