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BGH - Entscheidung vom 24.06.1991

II ZR 268/90

Normen:
BGB § 315

Fundstellen:
DRsp I(125)376b
NJW-RR 1991, 1248

a. »Die Vertragspartei, die die Bestimmung zu treffen hat, hat dies gem. § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen zu tun. Dabei ist nicht nur ein einziges »richtiges« Ergebnis denkbar. Dem Bestimmungsberechtigten steht [...]
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