Entscheidung
Kommunale Verordnung zum Anleinen von Hunden
BGH (4 StR 518/90)Datum: 18.04.1991
Fundstelle: BGHSt 37, 366; DÖV 1991, 697; NJW 1991, 1691
Auszug:
I. Auf Straßen und in Anlagen der Stadt Dortmund dürfen Hunde nur von aufsichtsfähigen Personen angeleint geführt werden. Das bestimmt § 16 Abs. 1 Satz 1 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die [...]
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