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BGH - Entscheidung vom 26.09.1991

I ZR 189/91

Normen:
ZPO § 719 Abs.2

Fundstellen:
AnwBl 1993, 351
BGHR ZPO § 719 Abs. 2 Gläubigerinteressen 2
GRUR 1992, 65
LM H. 4/92 § 719 ZPO Nr. 39
MDR 1992, 300
NJW-RR 1992, 189
NJW-RR 1992, 190
wrp 1992, 32

I. Durch Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 15. August 1990 ist den Beklagten unter Androhung von Ordnungsmitteln untersagt worden, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken eine Geld-zurück-Garantie [...]
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