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BGH - Entscheidung vom 09.10.1991

VIII ZR 19/91

Normen:
BGB § 826, § 254, § 817 Satz 2

Fundstellen:
BGHR BGB § 138 Abs. 1 Hehlerei 1
BGHR BGB § 254 Abs. 1 Fahrlässigkeit, grobe 1
BGHR BGB § 817 Satz 2 Ausnahmecharakter 1
DAR 1992, 98
DRsp I(123)359e
DRsp I(144)128e
DRsp-ROM Nr. 1992/525
EWiR § 817 BGB 1/92, 159
MDR 1992, 752
NJW 1992, 310
NJW 1992, 312
VersR 1992, 106
WM 1992, 151

Ende Januar 1987 bot der Beklagte dem für die Klägerin handelnden Zeugen Sande P., dem Ehemann der Geschäftsführerin der Klägerin, einen Mercedes Benz 500 SL zum Preis von 67.000 DM zum Kauf an. Das Fahrzeug, dessen [...]
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