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BGH - Entscheidung vom 14.11.1991

IX ZR 31/91

Normen:
BGB § 276, § 675

Fundstellen:
AnwBl 1992, 186
BB 1992, 170
BGHR BGB § 202 Abs. 1 pactum de non petendo 1
BGHR BGB § 675 Anwaltsvertrag 8
BGHR BRAO § 51 Belehrungspflicht 3
BGHR BRAO § 51 Sekundäranspruch 4
BRAK-Mitt 1992, 114
DB 1992, 887
DRsp I(125)380f
MDR 1992, 193
NJW 1992, 836
WM 1992, 579

Die Klägerin nimmt die beklagten Rechtsanwälte auf Schadensersatz und Weiterleitung empfangener Fremdgelder in Anspruch. Im Jahre 1981 erteilte die Klägerin den Anwälten Dr. R., S. und Kollegen in H. das Mandat, [...]
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