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BGH - Entscheidung vom 07.11.1991

IX ZR 3/91

Normen:
BGB § 249

Fundstellen:
BB 1992, 227
BGHR BGB § 249 Gesellschafternachteile 1
BGHR ZPO § 304 Abs. 1 Amtsprüfung 1
BGHR ZPO § 304 Abs. 1 Anspruchsmehrheit 2
BGHR ZPO § 304 Abs. 1 Verjährung 1
DB 1992, 466
DRsp I(123)358e
EWiR § 249 BGB 4/92, 235
LM H. 5/92 § 249 [A] BGB Nr. 93
MDR 1992, 755
NJW-RR 1992, 290
WM 1992, 308

Die klagende GmbH nimmt den Beklagten wegen Verletzung seiner Pflichten als Steuerberater aus eigenem und aus abgetretenem Recht ihrer Gesellschafter auf Schadensersatz in Anspruch. Die Klägerin wurde gegründet von den [...]
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