Entscheidung
Formularmäßige Überwälzung von Schäden in AGB der Banken
BGH (XI ZR 257/90)Datum: 25.06.1991
Fundstelle: BB 1991, 1656; BB 1991, 1881; BGHR AGB Banken Nr. 23 Geschäftsfähigkeit 1; BGHR AGB Sparkassen Nr. 3 Abs. 3 Geschäftsfähigkeit 1; BGHR AGBG § 28 Abs. 2 Girovertrag 1; BGHR AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1 Geschäftsfähigkeit 1; BGHR BGB §§ 104 ff., Schadensersatzklausel 1; BGHZ 115, 38; DRsp II(224)199a-d; EWiR § 9 AGBG 20/91, 839; NJW 1991, 2414; NJW-RR 1991, 1266; WM 1991, 1368; ZIP 1991, 994
Auszug:
Die Parteien streiten über die Berechtigung eines Teils der Saldoforderung aus einem Privatgirokonto, deren sich die beklagte Sparkasse gegenüber dem Kläger berühmt. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der [...]
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