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BGH - Entscheidung vom 10.10.1991

IX ZR 38/91

Normen:
ZPO § 256 Abs. 1, § 565 Abs. 3 Nr. 1

Fundstellen:
BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Feststellungsinteresse 20
BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Feststellungsinteresse 21
BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Negative Feststellung 6
BGHR ZPO § 565 Abs. 3 Sachentscheidung 4
BRAK-Mitt 1992, 63
DRsp IV(413)218Nr.1a
JuS 1992, 522
MDR 1992, 297
NJW 1992, 436
VersR 1992, 762
WM 1992, 276

Die klagenden Rechtsanwälte begehren die Feststellung, daß den Beklagten gegen sie keine Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit der am 22. Juni 1983 beschlossenen Umwandlung der [...]
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