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BGH - Entscheidung vom 24.09.1991

XI ZR 245/90

Normen:
ScheckG Art. 11, 22
ZPO §§ 525, 537, § 559 Abs.1, § 260

Fundstellen:
BB 1991, 2391
BGHR ScheckG Art. 22 Einwendungen 1
BGHR ZPO § 559 Abs. 1 Anfallwirkung 1
DB 1991, 2383
EWiR Art. 22 ScheckG 1/91, 1113
MDR 1992, 46
NJW 1992, 117
VersR 1992, 75
WM 1991, 1909
ZIP 1991, 1419

Die Klägerin ist Inhaberin eines am 10. März 1988 zugunsten der B. GmbH & Co. KG (Firma B.) ausgestellten, auf die Kreissparkasse E. gezogenen Verrechnungsschecks über 75.000 DM. Als Scheckausstellerin angegeben ist [...]
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