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BGH - Entscheidung vom 24.10.1991

VII ZR 95/91

Normen:
ZPO §§ 3, 4, § 546 Abs. 2

Fundstellen:
AnwBl 1992, 324
BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Aufrechnung 1
BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Beschwer 5
BauR 1992, 112
DB 1992, 89
LM H. 4/92 § 3 ZPO Nr. 78
MDR 1992, 518
NJW-RR 1992, 314
WM 1992, 376
ZfBR 1992, 32

I. Die Klägerin verlangt von der Beklagten einen unbestrittenen Restwerklohn in Höhe von 13.715,06 DM. Die Beklagte verweigert die Zahlung unter Hinweis auf die mangelhafte Verblendung des von der Klägerin errichteten [...]
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