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BGH - Entscheidung vom 10.10.1991

I ZR 147/89

Normen:
BGB § 242
GWB § 26
UrhG § 2 Abs.1 Nr.1, Nr.7, § 72, § 97 Abs.1

Fundstellen:
BGHR UWG § 1 Ergänzender Leistungsschutz 4
BGHR UrhG § 17 Abs. 2 Weiterverbreitung 1
BGHR UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 1 Gestaltungshöhe 1
BGHR UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 7 Gestaltungshöhe 3
BGHR UrhG § 72 Abs. 1 Fotografien 1
BGHR UrhG § 97 Abs. 1 Verschulden 3
BGHR UrhG § 97 Rechtsmißbrauch 1
BGHR ZPO § 51 Abs. 1 Prozeßstandschaft, gewillkürte 17
CR 1992, 162 (LS)
DRsp II(244)137a
GRUR 1993, 34
MDR 1992, 658
NJW 1992, 689
wrp 1992, 160

Die Klägerin zu 1 stellt Motorsägen her, die (u.a.) von der Klägerin zu 2 im Einzelhandel vertrieben werden. Die Klägerinnen nehmen die Beklagte, die ebenfalls Motorsägen vertreibt, wegen Urheberrechtsverletzung und [...]
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