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BGH - Entscheidung vom 09.07.1991

1 StR 666/90

Normen:
BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1, § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29 Abs. 3 Nr. 4, § 30 Abs. 1 Nr. 4
StGB § 25 Abs. 1
StPO § 244 Abs. 3 Satz 2

Fundstellen:
BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 - Bande 2
BGHSt 38, 26
DRsp III(380)246a
MDR 1991, 1185
NJW 1992, 58
NStZ 1991, 535
StV 1991, 517

Das Landgericht hat die Angeklagte wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln als Mitglied einer Bande (§ 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG ) zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Mit ihrer Revision rügt [...]
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